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Rechtliches

UN-Behinderten-rechtskonvention

Behinderung ist Teil der Vielfalt menschlichen Lebens – und kein Defizit!

Menschen mit und ohne Behinderung sind gleichberechtigt. Jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung beim Ausüben und Genießen aller Menschenrechte und Grundfreiheiten in allen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Lebens ist eine verbotene Diskriminierung – sagt die UN-Behindertenrechtskonvention. https://www.behindertenrechtskonvention.info 

Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert bestehende Menschenrechte bezogen auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Seit 2009 ist sie geltendes Recht in Deutschland.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es in Berlin das Landesgleichberechtigungsgesetz sowie Aktionspläne des Senats und auch des Bezirksamts Reinickendorf.

Für die AG Selbst Aktiv ist die UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiger Bezugspunkt unserer Arbeit.

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