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Gesetz für inklusive Arbeit

Cansel Kiziltepe sieht Erfolg für Berliner SPD

Cansel Kiziltepe bei der KDV Reinickendorf

Am Freitag, den 12. Mai 2023 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts zugestimmt. Das Gesetz kann damit Anfang 2024 in Kraft treten. Die Abstimmung war umstritten; im Vorfeld war nicht sicher, ob eine Mehrheit der Bundesländer zustimmen würde. Am Abend des gleichen Tages berichtete Cansel Kiziltepe, frische gebackene Senatorin für Integration, Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Vielfalte und Antidiskriminierung in der Kreisdelegiertenversammlung der SPD Reinickendorf, Berlin habe einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag mit der CDU im Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Cansel Kiziltepe, die auch dem geschäftsführenden Landesvorstand der SPD angehört, wertete dies als ersten Beleg dafür, dass sozialdemokratische Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sehr wohl auch in der neuen Koalition möglich ist.

Mit sechs Tätigkeitsfelder schon im Namen ist die Senatsverwaltung von Hansel Kiziltepe sehr umfangreich – aber Mittelpunkt ist mit dem Bereich Arbeit ein zentraler Bezugspunkt sozialdemokratischer Politik. Der Lohn muss zum auskömmlichen Leben reichen – gute Ausbildung ist Voraussetzung für gelungene Integration – die Gleichberechtigung von Frauen am Arbeitsplatz muss endlich durchgesetzt werden – das unsere Grundsätze; als Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD sieht Cansel Kiziltepe ihre Aufgabe als Senatorin darin, Berlin zur Hauptstadt der guten Arbeit zu machen. Der Auftakt kann sich durchaus sehen lassen: Die Ausbildungsumlage in Berlin wird kommen, wenn das Bündnis für Ausbildung es bis Sommer 2024 nicht schafft, die Lücke zwischen der nur schulischen und der dualen Ausbildung junger Menschen zu schließen. Auch für die Umsetzung des Aktionsplans Wohnungslosigkeit in Berlin wird Cansel Kiziltepe zuständig sein; der Aktionsplan wird gerade von der Bundesregierung erarbeitet.

Das neue Gesetz

Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts will mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit halten, und Menschen mit Schwerbehinderung zielgenauer unterstützen. Vorgesehen ist u.a. durch die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die trotz Beschäftigungspflicht keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Schon jetzt müssen Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten auf fünf Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen; die Ausgleichsabgabe beträgt bei einer Beschäftigungsquote von drei bis fünf Prozent 140 Euro im Monat für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz, 245 Euro bei einer Beschäftigungsquote von zwei bis unter drei Prozent, und 360 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent. Mit dem neuen Gesetz wird eine zusätzliche Staffelung eingeführt: Die Ausgleichsabgabe beträgt dann 720 Euro pro Monat und Pflichtarbeitsplatz, wenn keine Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt werden. Begründet wird diese Verschärfung damit, dass noch immer etwa 45.000 Arbeitgeber – das sind rund ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Betriebe – keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe werden zukünftig ausschließlich für die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt verwendet. 

Die Deckelung des Lohnkostenzuschuss beim Budget der Arbeit wird aufgehoben, um die Lohnkostenzuschüsse gegebenenfalls an die Erhöhung des Mindestlohns anzupassen. Um die Bewilligung von Leistungen des Integrationsamts zu beschleunigen, wird eine Genehmigungsfiktion nach sechs Wochen eingeführt, d.h. Anträge gelten als genehmigt, wenn sie bis dahin nicht beschieden sind.

14.05.2023 Thomas Koch

#selbstaktiv

[Angaben zum Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts sind entnommen der Homepage des Bundesrats https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/23/1033/1033-node.html;jsessionid=9AFA3826A168706D602DF1DC6950E761.2_cid365 , gesehen am 14. Mai 2023]

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